Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 14. Mai 2024

14. Mai 2024, 19.00 Uhr

Kontakt

Verena Rüger (061 735 91 92)
verena.rueger@hofstetten-flueh.ch

Informationen

Beschreibung
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Die Ablehnung von Budget und Steuerfuss 2024 an der Urnenabstimmung vom 03.03.2024 macht eine ausserordentliche Gemeindeversammlung erforderlich.
Der Gemeinderat, die Mitarbeitenden sowie die Mitglieder von Kommissionen und Arbeits-gruppen haben in den vergangenen Wochen das Budget nochmals komplett überarbeitet. Ebenso wurden die neusten Erkenntnisse wie auch Empfehlungen des kantonalen Amts für Gemeinden (AGEM), welches uns im Prozess begleitet hat, ins Budget mitaufgenommen.

Dank den grossen Bemühungen aller Beteiligten legen wir Ihnen heute ein Budget 2024 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 31‘350.00 vor.
Angesichts der finanziellen Perspektive der Gemeinde hat der Gemeinderat beschlossen, für das laufende Jahr eine Erhöhung des Steuerfusses für natürliche Personen auf 113 % zu beantragen.

TRAKTANDENLISTE
  1. Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  3. Genehmigung Stellenplan Technische Dienste
  4. Budget 2024
1) Genehmigung der Erfolgsrechnung
2) Genehmigung der Investitionsrechnung
3) Genehmigung der Spezialfinanzierungen
4) Festsetzung der Teuerungszulage von 1.5 % für das Gemeindepersonal
5) Festsetzung des Steuerfusses für natürliche und juristische Personen
6) Festsetzung der Feuerwehrersatzabgabe
7) Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige Finanzierungsfehlbe-träge gemäss vorliegendem Budget durch die Aufnahme von Fremd-mitteln und Darlehen zu decken
8) Schlussabstimmung über das Budget 2024
5. Information über die mittel- und langfristige Finanzplanung 2024 – 2034
6. Postulat «Wildplakatierung» der SP
7. Verschiedenes
Voraussetzungen
Zur den Gemeindeversammlungen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner eingeladen, auch wenn sie nicht stimmberechtigt sind und über die verschiedenen Geschäfte nicht abstimmen dürfen (Ausländer, Schweizer unter 18 Jahren).

Bitte beachten Sie:
• Es wird eine Anwesenheitsliste geführt. Eingangskontrolle ab 18:30 Uhr.
• Weisen Sie sich zur Identifizierung mit einer gültigen Identitätskarte oder einem gültigen Pass aus.
• Stimmberechtigte erhalten nach der Verifizierung mit dem Stimmregister der Ge-meinde für die Versammlung eine Stimmkarte.

Beginn der Versammlung 19:00 Uhr

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2024 05 14_Botschaft_Stand 22_04_2024_FINAL Download 0 2024 05 14_Botschaft_Stand 22_04_2024_FINAL
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